ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Allgemeines Zivilrecht


Von Vertragsrecht bis zum Forderungseinzug im privaten Bereich sind wir in den vergangenen Jahren umfassend tätig geworden. 

Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Maklerrecht und Wohnungsmietrecht werden überwiegend von unseren nicht gewerblichen Mandanten nachgefragt. 

Wir vertreten aber auch Immobilienverwaltungen und Bauträgergesellschaften sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen in häufig entstehenden Konfliktsituationen und Rechtsfällen des Alltags, ebenso im Arbeitsrecht.
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