SCHEIDUNGSRECHT (INT.)

Scheidungsrecht (int.)


Grundsatz des europäischen Familienrechts ist, dass Eheleute mit ausländischer Staatsangehörigkeit Statusangelegenheiten, wie Ehescheidung, Kindschaftsfragen, ferner Vermögensauseinandersetzungen und teilweise erbrechtliche Regelungen (auch) vor den Gerichten ihrer Wohnsitzländer regeln können. Dabei kommt es zur Anwendung ihres Heimatrechts z.B. durch ein deutsches Familiengericht, wenn die Eheleute keine andere Rechtswahl getroffen haben.

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung in solchen familiengerichtlichen Verfahren mit Schwerpunkten im Familienrecht der früheren Staaten der Sowjetunion, Türkei und EU-Staaten. 
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