Wolfgang Tima ist seit Anfang der 90er Jahre intensiv mit Fragen des privaten Baurechts, VOB, Honorarfragen von Architekten und Ingenieuren beschäftigt; weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit stehen im Zusammenhang mit privaten Bauinvestitionen, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht.
Wolfgang Tima ist spezialisiert auf praktische Fragen des Zivilprozessrechts und war von 1988 bis 1993 zunächst bei dem Kammergericht Berlin, später beim Oberlandesgericht Dresden zugelassen. Als
Fachanwalt für Familienrecht sind für Wolfgang Tima Fragen des gesamten Familien- und Erbrechts, Vermögensauseinandersetzungen zwischen Eheleuten sowie Erbengemeinschaften und Gesellschaften die wesentlichen Schwerpunkte der Beratungstätigkeit. Darüber hinaus spezialisiert auf Rechtsfragen aus dem Bereich des Franchising, übernimmt Wolfgang Tima auch die Betreuung und Vertretung in Strafsachen.