ERBRECHT

Erbrecht


Das Erbrecht ist ein umfangreicher Bestandteil des Privatrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, von dem gesagt wird, dass darin alle denkbaren Fallkonstellationen bereits eine gesetzliche Regelung erfahren haben. Damit korrespondiert der Grundsatz der Testierfreiheit.

Nur mit einer professionellen rechtlichen Beratung kann gewährleistet werden, dass die gewünschten Ergebnisse bei Verfügungen von Todes wegen dauerhaft eintreten. 
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